Aufnahmebedingungen
Musikjournalismus im öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk
Die Qualifikation für den Masterstudiengang Musikjournalismus im öffentlich-rechtlichen und im privaten Rundfunk wird nachgewiesen durch:
a) den erfolgreichen Abschluss eines Studiums der Musik, Musiktheorie, Musik und Medien, Musikproduktion und Tontechnik, Musikdesign, Musikjournalismus, Musikwirtschaft, Musikbusiness, Musikpublizistik, Musik- und Kulturmanagement, Musikwissenschaft oder Musikpädagogik (in- oder ausländischer Hochschulabschluss oder gleichwertiger in- oder ausländischer Abschluss) und
b) das Bestehen eines Eignungsverfahrens an der Hochschule für Musik und Theater München.
Anforderungen im Eignungsverfahren:
Anmoderation zu einem vorgegebenen Thema oder Beitrag
(mündlich, Dauer ca. 10 Minuten)
Aufgabe ist es, eine Anmoderation für einen musikjournalistischen Hörfunkbeitrag zu verfassen und zu präsentieren.
Spontaninterview über ein vorgegebenes Thema
(mündlich, Dauer ca. 10 Minuten)
Es ist die Aufgabe des Bewerbers, in der Rolle eines Musikjournalisten ein Interview zu einem Thema des musikjournalistischen Zeitgeschehens zu führen.
Sendegerechte historische und theoretische Analyse eines Musikbeispieles
(mündlich, Dauer ca. 10 Minuten)
Aufgabe ist es, gehörte Musikbeispiele hinsichtlich Interpret, Komponist, Stil und Instrumentierung zu beschreiben und in einen zeitgeschichtlichen Kontext zu stellen.
Erarbeitung eines Sendetextes zu einem musikjournalistischen Thema der Zeitgeschichte
(schriftlich, Dauer ca. 30 Minuten)
Aufgabe ist es, ein Manuskript zu einem musikjournalistischen Hörfunkbeitrag zu erstellen, das ein musikjournalistisches Thema der Zeitgeschichte behandelt.
Mündliche Erörterung der schriftlichen Aufgabe
(Kolloquium, Dauer ca. 10 Minuten)
Aufgabe ist es, das Konzept des erstellten Sendetextes und das inhaltliche Vorgehen zu erläutern und zu verteidigen.
Fragen zu Studiengang und Medienkompetenz
(mündlich, Dauer ca. 10 Minuten)
Aufgabe des Bewerbers ist es, seine musikjournalistische Eignung und Medienkompetenz darzulegen.
Die Anmeldung zum Eignungsverfahren muss bis spätestens 31. März erfolgen. Verspätet oder unvollständig eingegangene Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Anmeldungen oder Vor-anmeldungen per Telefax oder E-Mail werden nicht akzeptiert.
Das Eignungsverfahren 2011 findet in der Woche vom 14. bis 19. Juni statt.